Drogen per Post: Zoll sind Hände gebunden

Die Bestellung von K.o-Tropfen über das Internet ist problemlos, weil die Substanz in einigen EU-Ländern nicht verboten ist. Der Vorarlberger Zoll kann dagegen nicht tätig werden, da ihm durch den freien Warenverkehr Postkontrollen nicht möglich sind.

K.o-Tropfen

enthalten die Substanz GBL, sind farb-, geschmacks- und geruchlos und nur für kurze Zeit im menschlichen Körper nachweisbar

In der Schweiz kann derzeit ein eindeutiger Trend zur Designerdrogen festgestellt werden, wie von Seiten des Schweizer Zolls bestätigt wird: Allein in den vergangenen vier Monaten konnten 30 Liter K.o-Tropfen in Postpaketen sichergestellt werden. Mit dieser Menge können rund 12.000 Personen versorgt werden.

In Vorarlberg indes sind den Zollbeamten durch den freien Warenverkehr im Kampf gegen K.o-Tropfen die Hände gebunden, erklärt Franz Füchsl von der Steuer- und Zollkoordination West.

Keine einheitlichen Drogengesetze im EU-Raum

GBL - die Substanz in K.O-Tropfen - ist in einigen europäischen Ländern wie Holland oder Polen legal erhältlich und kann problemlos übers Internet bestellt werden. In der Schweiz konnte über Kontrollen des Post- und Kurierverkehrs festgestellt werden, dass dieses Angebot auch rege genutzt wird, so Gabriela Walser vom Grenzwachtkommando Schaffhausen in der Schweiz.

Solche Kontrollen sind in Vorarlberg allerdings nicht möglich, erklärt Franz Füchsl. Die Zollverwaltung kontrolliere im Postverkehr ausnahmslos Postsendungen aus Drittländern. Keinesfalls aber würden Kontrollen von Sendungen innerhalb der EU-Gemeinschaft durchgeführt. Freier Warenverkehr innerhalb der EU bedeute in diesem Fall auch freier Drogenverkehr.

So lange es in der EU keine einheitlichen Drogengesetze gebe, verdeutlicht Füchsl, sei der Kampf gegen K.o-Tropfen aussichtlos.