Mutmaßliche Fälscher offenbaren Erinnerungslücken

Im Testamentsfälscherprozess in Salzburg hat Richter Andreas Posch den Erbschaftsfall Anna Hagen am Montag abgeschlossen. Auch in diesem Fall zeigen sich Jürgen H. und sein Schulfreund Peter H. geständig. Die anderen Gerichtsmitarbeiter behaupten, nicht involviert gewesen zu sein.

Beim Erbschaftsfall der Dornbirnerin Martina Fink ging es um 350.000 Euro. Die Angeklagten wurden am Montag dazu befragt.

Im Mittelpunkt des 10. Verhandlungstages stand aber der Fall Anna Hagen, bei dem es um über eine Million Euro geht. Jürgen H. und sein Schulfreund Peter H. blieben bei ihren Geständnissen. Die angeklagten Rechtspfleger Kurt T. und Clemens M. hingegen wollen mit der Fälschung nichts zu tun haben. Doch die von Staatsanwalt Manfred Bolter akribisch genau ausgearbeitete Anklageschrift bringt vor allem Clemens M. immer wieder in Erklärungsnotstand. Viele Fragen des Richters bleiben unbeantwortet, Erinnerungslücken machen sich breit. Walter M. wollte sich beispielsweise nicht mehr an dieses Testament erinnern, er habe Anna Hagen auch nicht gekannt.

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Ein Bericht von Gernot Hämmerle aus Salzburg

Typische Fälschungsmerkmale

Beim Testament von Anna H. handelt es sich um ein Drei-Zeugen-Testament, das typische Merkmale der Fälschungen am Bezirksgericht Dornbirn trägt: Die Zeugen haben händisch unterschrieben. Die Aufzählung erfolgt mit römischen Ziffern und dem eigentlich dafür nicht vorgesehenen Doppelpunkt dahinter. Außerdem weist das Testament den typischen Beistrichfehler auf, der einst Richterin Isabelle Amann, die die Affäre aufgedeckt hat, aufgefallen ist.

Jürgen H. schweigt

Die Aussagen von Jürgen H. werden, auf dessen Ersuchen hin, nur noch verlesen. Das Gericht bewilligte seinen Antrag, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aussagen zu müssen. Richter Andreas Posch verlas den Brief des Hauptangeklagten, in dem er schreibt, er könne den großen psychischen Druck kaum aushalten - er sei gesundheitlich nicht mehr in der Lage, dem Verfahren in vollem Umfang zu folgen. Seine bisherigen Aussagen seien richtig. Es läge ihm fern, seine früheren Arbeitskollegen zu Unrecht zu belasten. Zuletzt hat er in dem Brief auch die Geschädigten um Vergebung gebeten.

Nichtigkeitsbeschwerde angedeutet

Der Verteidiger des mitangeklagten Clemens M., Burkhard Hirn, hatte sich gegen den Antrag von Jürgen H. ausgesprochen und bereits eine Nichtigkeitsbeschwerde angedeutet. Richter Andreas Posch wies Jürgen H. darauf hin, dass er künftig freilich noch aussagen dürfe, er müsse sich dazu aber ab sofort von sich aus melden.

Sechs Angeklagte noch ohne Urteil

Nachdem die dritte Verhandlungswoche im Testamentsfälscherprozess ein weiteres Urteil gebracht hat, bleiben von ursprünglich zehn Angeklagten nur mehr sechs ohne Urteil. Zu Beginn der vierten Prozesswoche am Landesgericht Salzburg nahmen lediglich fünf Personen auf der Anklagebank Platz. Grund dafür ist, dass die Fakten, die Richterin Kornelia Ratz betreffen, in den kommenden Verhandlungstagen ausgespart werden.

Ratz muss erst ab der kommenden Woche wieder auf dem Anklagestuhl Platz nehmen. Dann sollen auch die ersten Zeugeneinvernahmen beginnen.

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