Glücksspiel-Razzia zieht Anzeige nach sich

Pokerbetreiber Peter Zanoni hat den Chef der Finanzpolizei Wilfried Lehner angezeigt. Grund dafür ist eine Razzia im Zanonis Concord Card Casino (CCC) in Bregenz, bei der Pokertische beschlagnahmt wurden. Zanoni beurteilt diese als „Willküraktion“.

Am Donnerstag vor drei Wochen sei die Finanzpolizei in Zanonis Concord Card Casino (CCC) in Bregenz aufmarschiert, um nach illegalen Spielautomaten zu suchen, so Peter Zanoni laut APA. Die vorhandenen Geräte seien aber seit langem abgeschaltet gewesen, also seien die Beamten wieder abgezogen. Drei Stunden später seien sie wiedergekommen, hätten die Personalien von rund 100 Gästen aufgenommen und Pokertische beschlagnahmt.

Für Zanoni eine reine „Willküraktion“. Denn laut dem neuen Glücksspielgesetz (GSpG) gelte für bestehende Pokersalons, die vor dem 15.3.2010 eine Gewerbeberechtigung hatten, eine Übergangsfrist bis zur Vergabe der neuen Pokerlizenz, jedenfalls aber bis zum 31.12.2012.

Glücksspiel-Besprechung im Finanzministerium

Am Freitag nach der Razzia in Vorarlberg habe zufällig eine Glücksspiel-Besprechung im Finanzministerium stattgefunden, bei der Zanoni mit dem Chef der Finanzpolizei, Wilfried Lehner, zusammengetroffen sei. „Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass ich zweimal rechtskräftig vom Vorwurf des illegalen Glücksspiels freigesprochen wurde.“ Lehner habe diese Entscheide als Fehlurteile bezeichnet, von einem „niederen Gericht“ gesprochen. Einmal war das Bezirksgericht Wien Innere Stadt am Wort, einmal das Bezirksgericht Salzburg.

Über Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme entscheiden

Dabei, empört sich Zanoni, habe ein strafrechtliches Urteil „Bindungswirkung für die gesamte Verwaltung“, also auch die Finanzpolizei. Deren Akt über die vorläufige Beschlagnahme der Pokertische in Vorarlberg müsste „sofort am nächsten Werktag“ an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde übermittelt werden, damit diese über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme entscheiden könne. Das sei aber bis heute nicht geschehen, so Zanoni.

Eingabe beim UVS Vorarlberg

In der Vorwoche hat der Pokerbetreiber dann seine Anwälte in Stellung gebracht. Er zeigte Lehner sowie die handelnden Finanzpolizisten wegen Amtsmissbrauchs an. „Es wurden auch Dienstaufsichtsbeschwerden gemacht und eine Eingabe beim UVS (Unabhängigen Verwaltungssenat) Vorarlberg“, sagte Zanoni zur APA. Weiters hat er sich via Rechtsschutzgesuch an das Justizministerium gewandt. Dieses solle nun von der Oberstaatsanwaltschaft überprüfen lassen, ob die Razzia mit rechten Dingen zugegangen sei.

Viele Anzeigen durch Automatenbetreiber

Finanzpolizist Lehner lässt die Anzeige gelassen. „In der Zwischenzeit bin ich’s gewohnt“, meinte er auf APA-Anfrage. Automatenbetreiber hätten ihn und seine Leute schon mit „allen möglichen Anzeigen wegen Amtsmissbrauchs oder Nötigung“ eingedeckt. „Bis jetzt sind aber alle diese Verfahren, bevor etwas weiteres passiert ist, eingestellt worden.“

Seit der Novellierung des Glücksspielgesetzes 2010 habe die Finanzpolizei rund 2.600 Spielautomaten beschlagnahmt. Beeinsprucht sei fast jede dieser Amtshandlungen worden. „Wir haben eine ganze Menge von Verwaltungsgerichtshof-Entscheidungen. Praktisch alle sind zu unseren Gunsten ausgegangen.“ Lediglich eine Beschlagnahme sei durch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) aufgehoben worden.

Lehner: Keine Äußerung zum Fall in Vorarlberg

Zum konkreten Fall in Vorarlberg dürfe er sich nicht äußern. Prinzipiell haben aber „Gerichtsurteile zu Einzelfällen“ für Lehner keine Bindungswirkung. Für den Finanzpolizisten steht ohnehin außer Frage, dass es sich bei Poker um ein Glücksspiel handelt - und zwar schon seit einem VwGH-Entscheid aus dem Jahre 2005. „Es gibt auch ein Judikat, in dem der VwGH die Beschlagnahme von Pokertischen anerkannt hat“, so Lehner. „Insofern sehen wir das gelassen.“