Erpressungsprozess: Haftstrafen für Angeklagte

Im Erpressungsprozess am Landesgericht Feldkirch ist am Freitag der Hauptangeklagte zu 23 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe wegen Nötigung und Freiheitsentziehung verurteilt worden. Die zwei Komplizen fassten Haftstrafen von je elf Monaten aus.

Nach zweieinhalbstündiger Beratung des Schöffengerichts fielen am späten Freitagabend die Urteile im Prozess rund um jenen 41-jährigen Hauptangeklagten, der im September 2011 zwei Komplizen zu einem Erpressungsüberfall auf seinen 34-jährigen Schwager angeheuert haben soll. Damit wollte er ein Gespräch mit seiner getrennt lebenden Ehefrau erzwingen.

Alle drei Männer wurden zu unbedingten Haftstrafen verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Kein Bereicherungsvorsatz angenommen

Das Gericht entschied sich gegen eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Erpressung, da es im Zweifel für den Angeklagten keinen Bereicherungsvorsatz angenommen hat. Zwar hätten die Täter 50.000 Euro vom Opfer verlangt, es sei aber nicht zweifelsfrei erwiesen, dass sie wirklich Geld wollten. Es sei dem Haupttäter womöglich wirklich nur darum gegangen, über das überfallene Opfer wieder mit dessen Schwester - seiner Frau, die ihn verlassen hatte - in Kontakt zu kommen.

Der Hauptangeklagte wurde zu 23 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung verurteilt. Die beiden weiteren Angeklagten - ein 27-jähriger Montenegriner und ein 28-jähriger Türke - müssen ebenfalls wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung jeweils für elf Monate hinter Gitter.

Opfer erhält 10.000 Euro

Der Hauptangeklagte muss seiner von ihm getrennt lebenden Frau 5.000 und dem Schwager 10.000 Euro bezahlen. Für einen Teil dieses Schadensersatzes, nämlich für jeweils 1.000 Euro, müssen auch die beiden anderen Angeklagten aufkommen.

Alle drei Angeklagten haben ihre Urteile, die noch nicht rechtskräftig sind, angenommen.

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Im Video zu sehen: Norbert Schwendinger, Landespolizeikommando; Beitrag von Georg Fabjan, Holger Weitze, Roland Weber

Als Handwerker Zutritt zu Wohnung in Hard verschafft

Am frühen Morgen des 23. September 2011 hatten sich die beiden angeheuerten Komplizen des 41-jährigen türkischstämmigen Österreichers als Handwerker ausgegeben und sich so Zutritt zur Wohnung des Schwagers in Hard verschafft. Sogleich überwältigten sie ihr Opfer mit vorgehaltener Gaspistole, fesselten den Mann mit Kabelbindern und verklebten ihm den Mund. Anschließend sollen sie von dem 34-Jährigen 50.000 Euro gefordert haben. Bezahle er nicht, so würde er nach Frankreich verschleppt, drohten sie.

Frau wurde unter Vorwand nach Vorarlberg gelockt

Der 41-Jährige, der zunächst im Wagen gewartet hatte, brachte seinen Schwager dazu, bei seiner Frau in Wien anzurufen und sie unter einem Vorwand nach Vorarlberg zu locken. Die Gattin des ebenfalls in Wien lebenden Hauptangeklagten kam der Aufforderung nach und traf gegen Mitternacht in Hard ein. Anschließend musste das Gewaltopfer stundenlange Vermittlungsgespräche zwischen dem 41-Jährigen und seiner Frau führen.

Angeklagter hatte sich teilweise schuldig bekannt

Die drei Angeklagten mussten sich am Freitag wegen versuchter schwerer Nötigung, versuchter Freiheitsentziehung sowie versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Der Angeklagte stritt ab, dass er sich bereichern wollte. Er bekannte sich als teilweise schuldig. Er habe lediglich über seinen Schwager wieder Kontakt mit seiner Frau bekommen wollen. Bei dem Hauptangeklagten handelt es sich um einen Geschäftsmann, der politisch bestens vernetzt ist.

Der Zweit- und Drittangeklagte waren geständig. Sie sagten aus, dass der 41-Jährige der Drahtzieher des Überfalls gewesen sei. Sie hätten den Schwager auf seine Anweisung hin bedroht, gefesselt und das Geld gefordert.

Erstangeklagter soll „aggressiver Mensch“ sein

Die von dem Hauptangeklagten getrennt lebende Frau schilderte am Freitagnachmittag, dass sie schockiert darüber gewesen sei, dass ihr Mann sie unter falschem Vorwand nach Hard gelockt habe. Dessen Charakter schilderte die Frau in düsteren Farben. Ihr Mann sei ein sehr aggressiver Mensch, der nur nach seinen eigenen Regeln lebe. Wegen der Misshandlungen durch ihren Mann sei sie jetzt in einer Traumatherapie.

Opfer fürchtet Rache

Ihr Bruder, das von den drei Angeklagten überfallene Opfer, sagte aus, sein Leben habe sich seit dem Überfall verändert. Während er früher geschlafen habe, ohne die Tür abzuschließen, habe er jetzt eine Alarmanlage und Überwachungskameras. Trotzdem habe er Angst davor, dass der Erstangeklagte sich rächt, denn sein Schwager sei sehr einflussreich.

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