Benno Elbs zum Diözesanadministrator gewählt

Prälat Dr. Benno Elbs ist zum Diözesanadministrator gewählt worden. Er leitet damit nach dem Rücktritt von Bischof Elmar Fischer interimistisch die Diözese Feldkirch. Fischers Rücktrittsgesuch wurde am Dienstag von Papst Benedikt XVI. angenommen.

Die zehn Priester im Konsultorenkollegium haben am Mittwoch Elbs zum Diözesandministrator bestimmt. Er wird die Diözese nun leiten, bis der Papst einen neuen Bischof für Feldkirch ernannt hat und dieser dann auch geweiht ist.

Die demokratische Wahl wurde diesen Mittwoch abgehalten, weil auf diesen Tag bereits im Frühling eine Sitzung des Priesterrates anberaumt worden war. Das Konsultorenkollegium trat gegen 9.30 Uhr im Bildungshaus Batschuns zusammen. Nach Andacht und Besprechungen erfolgte dann im Laufe des Vormittags die Wahl. Das Gremium, ein zehnköpfiger Priesterrat, musste innerhalb von acht Tagen einen interimistischen Leiter für die Diözese wählen.

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Elbs dankt für Vertrauen

Elbs sagte in einer ersten Reaktion, er freue sich und danke für das Vertrauen. Er wünsche sich, dass die Freude und Dynamik der Seligsprechung Carl Lamperts vom Sonntag in den Köpfen der Menschen bleibe. Er möchte sich insbesondere für die Menschen einsetzen, die sich engagieren, damit sie ihre Aufgaben in der Seelsorge weiterhin gut wahrnehmen können. Elbs war von Bischof Fischer am 4. Juli 2005 zum Generalvikar ernannt worden.

Der Vorsitzende des Kollegiums, Pfarrer Eugen Giselbrecht, sagte, das Kollegium freue sich sehr, dass Elbs bereits im ersten Wahlgang einstimmig gewählt worden sei.

Leitung in allen Belangen

Der Diözesanadministrator leitet die Diözese, bis ein Bischof bestellt, geweiht und offiziell ins Amt eingeführt ist. Er ist an alle Pflichten gebunden, die ein Bischof trägt, und besitzt auch die Gewalt eines Diözesanbischofs. Er darf allerdings keine Priester weihen und nichts verändern, was den künftigen Bischof in seinen Rechten beeinträchtigen könnte.

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Benno Elbs in Favoritenrolle für Bischofsamt (vorarlberg.ORF.at; 15.11.2011)

Für das Amt des Diözesanadministrators kann gemäß Kirchenrecht gültig nur bestellt werden, wer Priester ist, das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet hat und nicht schon für diesen vakanten bischöflichen Stuhl gewählt oder präsentiert wurde.

Der Diözesanadministrator kann auch selbst Bischof werden. Elbs wird ja als Favorit für das Amt des Bischofs gehandelt.