Mutter wegen Kindstötung vor Gericht

Wegen der Tötung ihres Kindes hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch eine 29-Jährige angeklagt. Sie soll das Neugeborene nach der Geburt in der Badewanne liegen gelassen haben, berichten die „Vorarlberger Nachrichten“. Der Prozess findet am 7. November statt.

Die Vorarlbergerin, die ihre Schwangerschaft anscheinend nicht wahrnehmen wollte, soll am Tag der Geburt Mitte Februar 2011 über Bauchkrämpfe geklagt haben. In der Wohnung des Freundes soll sie ein Bad genommen haben, dann sollen die Wehen eingesetzt haben. Die Frau soll das Baby in der Badewanne zur Welt gebracht haben und dann dort liegen geblieben sein.

Baby war zum Zeitpunkt der Geburt gesund

Warum sie ihr Kind nicht aus dem Wasser geholt hat, daran habe sie keine Erinnerung. Das laut Expertise völlig gesunde Baby blieb unter Wasser und starb. Ein psychiatrisches Gutachten soll der Frau zum Tatzeitpunkt ein beeinträchtigtes Dispositionsvermögen bescheinigen.

Freund will Schwangerschaft nicht bemerkt haben

Ihr Freund, der der Vater des Kindes sein soll, soll angegeben haben, dass er nichts von der Schwangerschaft gewusst habe.

Bis zu fünf Jahre Haft drohen

Auf die Tötung eines Kindes bei der Geburt stehen zwischen einem und fünf Jahren Haft. Das Strafgesetzbuch berücksichtigt mit diesem geringen Strafrahmen, dass die Mutter sich während oder nach der Geburt in einem Ausnahmezustand befindet.

Der Prozess unter Vorsitz von Richter Othmar Kraft beginnt am 7. November um 15.30 Uhr.