Haft für obszöne Eintragungen in Kirchenbuch
Vor Gericht sagte der Mann, er sei wütend auf den Pfarrer und die Kirche gewesen. Deshalb habe er obszöne Beschimpfungen in das Herz-Jesu-Buch geschrieben. Es handelte sich dabei um drei Seiten. Unter Tabletten- und Alkoholeinfluss steckte er einer Marienstatue eine Zigarette in den Mund und eine Bierdose in die Hand. Eine DNA-Spur an der Zigarette führte die Polizei zu dem Mann.
Dass er auch für den Urin am Beichtstuhl verantwortlich war, konnte dem 24-Jährigen nicht nachgewiesen werden.
Angeklagter ist mehrfach vorbestraft
Zusätzlich zu den zwei Monaten Haft wurde eine bedingte Entlassung aufgrund eines anderen Delikts widerrufen. Damit kommen für den mehrfach Vorbestraften dreieinhalb Monate Haft hinzu. Damit muss der 24-Jährige für fünfeinhalb Monate hinter Gittern, sollte das Urteil rechtskräftig werden.
Aufgrund der Vorstrafen des Mannes und der Tatsache, dass Kirchen gesetzlich geschützt sind, habe eine unbedingte Strafe ausgesprochen werden müssen, so Richterin Karin Dragosits in der Urteilsbegründung.