Salzlösung als Medizin verkauft: Haftstrafe

Ein ehemaliger Arzt ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann soll schwerkranken Patienten Kochsalz als Medikament verkauft haben.

Der 69-Jährige wurde nicht rechtskräftig zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt, sechs davon unbedingt. Der Mann musste sich verantworten, weil er 39 schwerkranken Patienten Kochsalzlösung als Arznei verkauft und sich damit um rund 62.000 Euro bereichert haben soll. Der Angeklagte will das Urteil bekämpfen, es ist nicht rechtskräftig.

Aus anderen Bundesländern angereist

Laut Anklage hat der ehemalige Arzt zwischen August 2015 und August 2016 Ampullen mit dem Namen „Powerlight“ verkauft. Den Patienten pries er „Powerlight“ als Mittel gegen Krebs, HIV, Hepatitis oder Malaria an. Tatsächlich enthielt es aber nur eine Kochsalzlösung. Patienten kamen auch aus anderen Bundesländern nach Vorarlberg, um das „Medikament“ zu erhalten. Bei den meisten davon handelte es sich um Schwerkranke, denen die Schulmedizin nicht mehr helfen konnte.

So legten etwa Angestellte einer Firma zusammen, um eine an Krebs erkrankte Kollegin zu retten. Von letztendlich Verlust und Trauer berichtete ein aus Ostösterreich angereister Witwer. Und auch ein Vorarlberger Apotheker setzte Hoffnung in „Powerlight“. Seine Frau litt an einer seltenen, schweren Krebsform und verlor den Kampf um ihr Leben trotz der Ampullen des Angeklagten.

Angeklagter: Von Wirkung überzeugt

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten geschäftsmäßig schweren Betrug vor. So habe der 69-Jährige die Preise der „Medikamente“ an die jeweilige Krankheit angepasst. Der ehemalige Arzt selbst betonte vor Gericht, nicht mit Betrugsabsicht gehandelt zu haben. Er sei selbst von der Wirkung seiner Inhaltsstoffe überzeugt gewesen. Er sprach auch vom „größten Fehler“ seines Lebens.

Zudem gab der Angeklagte zu, selbst etwas blauäugig gewesen zu sein - die vermeintlichen Medikamente hatte er von einem deutschen Zahnarzt um viel Geld erworben. Selbiger hatte ihm „Powerlight“ als programmiertes Wasser verkauft. Auch sein Mandant sei betrogen worden, argumentierte daher Verteidiger Franz Josef Giesinger. Ein von der Verteidigung zugezogener Psychiater bestätige die Hinwendung des Angeklagten zu Esoterik und zu Mystischem, konnte aber nicht beantworten, ob der Mann mit krimineller Absicht gehandelt habe.

Neun Verhandlungstage

Das Schöffenverfahren vor dem Landesgericht Feldkirch wurde für zehn Verhandlungstage angesetzt. Zum Prozess wurden 51 Zeugen geladen, es war aber unklar, ob alle kommen würden. Viele der Patienten waren zu Prozessbeginn bereits verstorben. Nach neun Verhandlungstagen fällten die Schöffen schließlich das Urteil. Neben der teilbedingten Haftstrafe muss der 69-Jährie auch Schadenersatz leisten, sollte das Urteil rechtskräftig werden.

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