Eishockey-Spieler wehrt sich gegen Bundesheer

Seit eineinhalb Jahren kämpft Eishockey-Spieler Mathias Hagen aus Lustenau gegen einen Einberufungsbefehl des Bundesheeres. Sein Ansuchen auf Aufschub wurde zunächst abgelehnt - jetzt zeichnet sich ein Ende des Streits ab.

Mit 16 Jahren zog Hagen in die Schweiz, bekam dort einen Ausbildungsvertrag bei einem Profiverein und besuchte ein Sportgymnasium. Das Ziel: Eishockey-Profi werden, wie schon vor ihm Vater Wolfgang. Der heute 22-Jährige schaffte es sogar zum österreichischen U-20-Nationalspieler.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Streit um Einberufungsbefehl

Eishockey-Spieler Mathias Hagen sollte seinen Präsenzdienst leisten, wehrte sich aber dagegen, um seine Karriere nicht zu gefährden.

Im Herbst 2016 begann dann der Konflikt mit dem Bundesheer: Hagen sollte einrücken. Sein Ausbildungsvertrag zum Eishockey-Profi in der Schweiz wurde nicht anerkannt. Ein Ansuchen um Aufschub blieb wochenlang unbeantwortet. Rechtsanwalt Clemens Pichler wurde beigezogen, als sich der Konflikt Mitte September 2017 zuspitzte.

Anwalt: „Karriere wäre zerstört gewesen“

Sein Mandat habe erst sehr kurzfristig - vier Tage vorher - davon erfahren, doch einrücken zu müssen, so Pichler - was sich nicht mehr einrichten ließ. Das Wesentlich dabei sei aber, „dass seine Eishockey-Karriere dadurch tatsächlich zerstört gewesen wäre.“ Wie von seinem Anwalt angekündigt, rückte Hagen nicht ein. Stattdessen versuchte er weiter, einen Aufschub zu erzwingen. Das Militärkommando ließ ihn daraufhin bei der Staatsanwaltschaft zur Fahndung ausschreiben.

Unverständnis beim Bundesheer

Beim Bundesheer versteht man die Aufregung nicht: Man habe den Einberufungsbefehl ohnehin schon einmal von Februar auf Oktober 2017 abgeändert. Ein weiterer Aufschub wäre nicht gerechtfertigt gewesen.

„Diesen Antrag um Aufschub hat dann unser Sachbearbeiter ablehnen müssen, weil Herr Mathias Hagen eben keine Ausbildungsgründe vorbringen konnte, die für einen Aufschub gesetzlich die Voraussetzung sind“, sagt Militärkommandant Ernst Konzett. Der Sachbearbeiter habe nach den Gesetzen und der gültigen Judikatur gehandelt.

Konzett: „Routinemaßnahme“

Als Konsequenz reiste Hagen nicht mehr nach Österreich ein - aus Angst, die Militärpolizei könnte ihn festnehmen. Zweimal schlich die Militärpolizei am Abend um das Haus der Familie Hagen in Lustenau, wohl um den Sohn aufzuspüren und festzunehmen. Keine ungewöhnliche Maßnahme, sagt Konzett: „Dass die Militärpolizei zum Wohnort fährt, ist eine Routinemaßnahme, um eben Wehrpflichtige, die wir vorfinden, noch einmal darauf hinzuweisen, dass es für sie ratsam ist, der Pflicht nachzukommen.“

Rechtsanwalt Pichler sieht das anders. „Es wurde hier wirklich der ganze Machtapparat des Militärkommandos ausgespielt.“ So habe man ein Disziplinarverfahren gegen Hagen eingeleitet, die Staatsanwaltschaft sei informiert worden und es sei immer wieder mit einer Freiheitsstrafe gedroht worden.

BVwG gibt Hagen recht

Das Bundesverwaltungsgericht in Wien entschied schließlich in erster Instanz zugunsten von Hagen. Durch die Absolvierung des Grundwehrdienstes wäre seine Profikarriere gefährdet, heißt es im Urteil. Der 22-Jährige muss bis auf weiteres nicht einrücken und kann den Grundwehrdienst zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren. Das Militärkommando hat Berufung eingelegt, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.