Freispruch: Unstimmigkeiten in Hotelkasse

Am Landesgericht ist ein 50-jähriger Hotelfachmann vom Vorwurf der Veruntreuung freigesprochen worden. Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann durch Falschbuchungen Geld aus der Handkasse an der Rezeption abgezweigt haben.

Zur Tatzeit, im Sommer 2014, herrschte in der Buchhaltung des Fünf-Sterne-Hotels im Bezirk Bregenz offenbar Chaos, der Richter sprach von einem „Saustall“. Wenn Gäste mit Gutscheinen zahlten, und diese Gutscheine in entsprechenden Listen nicht gefunden wurden, wurde die Zahlung als in bar erfolgt verbucht - woraufhin die Kasse nicht stimmte. Das haben Mitarbeiter dann jeweils wieder geradezubiegen versucht, auch der Angeklagte.

Kollegen bezeichnen Angeklagten als grundehrlich

Von seinen ehemaligen Kollegen wurde der 50-Jährige vor Gericht als grundehrlicher Mensch beschrieben. Es sei nicht klar, welche Handlungen er gesetzt hat, ja nicht einmal, ob dem Hotel ein Vermögensschaden entstanden ist, so der Richter. Der Freispruch war insofern konsequent. Auch der Staatsanwalt wird dagegen keine Berufung einlegen. Der Freispruch ist rechtskräftig.