Ex-Taliban-Helfer freigesprochen

Ein 20-jähriger Asylwerber hat sich am Dienstag vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten müssen, weil er in seiner Heimat Afghanistan für die Taliban gearbeitet haben soll. Der junge Mann wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Afghane gab vor Gericht zu, als Jugendlicher für die Taliban gewisse Aufgaben erfüllt zu haben, etwa das Reinigen oder den Transport von Waffen. Auf die entscheidende Frage - ob er sich den Taliban freiwillig angeschlossen habe - meinte er, dass er keine Wahl gehabt habe. Er sei von den Taliban entführt und zwangsrekrutiert worden. Hätte er sich geweigert, die Befehle der Terror-Gruppe auszuführen, wäre er geschlagen oder sogar erschossen worden.

Drei Monate sei er bei den Taliban gewesen, bis er schließlich fliehen konnte, als er einen Wachdienst absolvierte. Die Staatsanwaltschaft zeigte zwar Verständnis für die schwierige Situation in Afghanistan, betonte aber, dass jede Person, die den Terror unterstütze, bestraft werden müsse.

Keine Erklärung der Staatsanwaltschaft

Der Prozess endete mit einem Freispruch. Laut dem Richter seien die Aussagen des Angeklagten sehr glaubwürdig gewesen. Der Afghane habe zwar für die Taliban Aufgaben erledigt, das aber nicht freiwillig gemacht. Außerdem habe der junge Mann nicht an konkreten Kriegshandlungen teilgenommen - er habe niemanden getötet.

Dass der Angeklagte nur eine relativ kurze Zeit bei den Taliban war, hat laut dem Richter ebenso zum Freispruch beigetragen wie die Tatsache, dass der Afghane mittlerweile gut Deutsch spricht und bestens in Vorarlberg integriert ist. Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Freispruch keine Erklärung abgegeben. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.