Klagen: Unsicherheit bei Kindergartenpädagogen

Wie weit geht die Aufsichtspflicht bei Kindergartenpädagogen? Darüber herrsche derzeit Verunsicherung, so Vorarlbergs Kindergarteninspektorin Margot Thoma. Grund dafür sind Gerichtsverfahren in anderen Bundesländern.

Immer wieder haben Unfälle, bei denen es um verletzte Aufsichtspflichten in Kindergärten geht, ein gerichtliches Nachspiel. So müssen sich etwa zwei Kindergarten-Pädagoginnen aus Kärnten demnächst wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Grund ist der Unfall eines dreijährigen Kindes bei einem Freibad-Besuch - mehr dazu in Kindergärten: Verunsicherung nach Unfällen.

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Unsicherheit bei Elementarpädagogen

Die Gewerkschaft verabschiedet nun eine Resolution für bessere Arbeitsbedingungen, in der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik wird das Fach Rechtskunde unterrichtet.

Thoma: Eltern kein gesetzlich anerkannter Ersatz

Aufgrund solcher und anderer Fälle herrsche momentan auch unter Vorarlberger Kindergartenpädagogen eine Unsicherheit, sagt Thoma. Die gesetzliche Lage sei zwar klar, in der Praxis sei es aber oft so, dass beispielsweise eine kleine Gruppe von Kindern kurz alleine im Turnsaal seien, bis die Kindergartenpädagogin kurz darauf nachkomme. Den Kolleginnen sei oft nicht bewusst, dass kein Kind ohne Aufsicht allein in einem Raum sein dürfe.

Auch bei Ausflügen oder Exkursionen müsse das gesetzliche vorgeschriebene Personal eingehalten werden. Eltern als Begleitpersonen seien kein gesetzlich anerkannter Ersatz für Kindergartenpädagogen, so Thoma.