Neuer Privatkonkurs erleichtert Entschuldung

Seit 1. November gelten neue Regelungen beim Privatkonkurs. Weil die Mindestquote bei der Rückzahlung der Schulden fällt, wird es leichter, sich zu entschulden. Bei der Schuldenberatung des ifs zeigt man sich froh über die Reform.

Über 400 Personen schlittern jährlich in Vorarlberg in den Privatkonkurs. Für sie gilt nun eine neue Regelung: Der neue Privatkonkurs ermöglicht es Schuldnern, ihre Verbindlichkeiten einfacher loszuwerden. Die Entschuldungsdauer verkürzt sich - sie müssen ihren Gläubigern nicht einmal die Mindestquote zahlen. Das Risiko für Gläubiger steigt also.

Eröffnung mit einfachem Antrag

Die erste Neuerung betrifft die Eröffnung eines Privatkonkurses. Ab jetzt genügt dazu ein einfacher Antrag. In Folge wird das gesamte Vermögen des Schuldners - wie etwa Haus, Auto oder Sparbuc - verwertet. Im nächsten Schritt wird dann ein Zahlungsplan mit den Gläubigern verhandelt. Wird dieser Plan abgelehnt, kommt es zum Abschöpfungsverfahren.

Schuldner ohne pfändbares Eigentum müssen keinen Zahlungsplan mehr vorlegen - sie kommen gleich ins Abschöpfungsverfahren, müssen nun aber einmal pro Jahr bei Gericht versichern, dass sie sich um Arbeit bemühen.

Fünf statt sieben Jahre Existenzminimum

Im Abschöpfungsverfahren gibt es die beiden wichtigsten Neuerungen: Nun kann man sich nach fünf Jahren Leben am Existenzminimum komplett entschulden - bisher dauerte das Abschöpfungsverfahren sieben Jahre. Bei der Rückzahlung muss keine Mindestquote mehr erreicht werden - bislang lag sie bei zehn Prozent. So sollen mehr Personen den Privatkonkurs schaffen als bisher.

KSV von 1870 sieht Änderungen nicht notwendig

Karl-Heinz Bonetti von der Schuldenberatung des Instituts für Sozialdienste (ifs) zeigt sich froh über die neue Regelung. Damit seien jahrelange Forderungen der Schuldenberatungen umgesetzt worden. Verbesserungen kann sich Bonette aber bei Sonderrechten für die Sozialversicherung bzw. die Gebietskrankenkasse vorstellen. Diese dürfen nach wie vor vom Existenzminimum - das laut Bonetti für Vorarlbeg ohenhin schon sehr knapp ist - noch einmal 25 Prozent abschöpfen.

Rupp (KSV): Änderungen nicht unbedingt notwendig

Der Feldkircher Leiter des Kreditschutzverbandes von 1870, Armin Rupp, spricht dagegen von einem gangbaren, aber nicht notwendigem Kompromiss: Schon bisher seien Kulanzlösungen möglich gewesen.

Positiv bewertet Rupp aus Sicht der Gläubiger, dass bei Schuldnern ohne pfändbarem Eigentum auch ein Kontrollmechnismus eingeführt wurde: Denn die Auflagen gegenüber arbeitslosen Schuldnern wurden verschäft. Sie müssen nun einmal pro Jahr bei Gericht versichern, dass sie sich um Arbeit bemühen

Rupp rechnet übrigens damit, dass das neue Gesetz nachgebessert werden muss, da es ohne große Begutachtung eingeführt worden sei.

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