Bludenz „verschlampt“ 250.000 Euro

Die Stadt Bludenz räumt ein, Beiträge in Höhe von 250.000 Euro nicht eingehoben zu haben. Lange Zeit wurde über den Fehler der Mantel des Schweigens gebreitet. Schlussendlich machte ein anonymer Brief den Fall öffentlich. Die Stadt erstattete Anzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses.

Vor einigen Wochen wurde dem ORF Vorarlberg ein anonymes Schreiben zugespielt. Der Informant warf Bürgermeister Mandi Katzenmayer (ÖVP) Schlamperei in Zusammenhang mit Steuergeldern vor. Die Stadt Bludenz habe versäumt, 250.000 bis 290.000 Euro einzuheben. Dabei ging es um den Ruhebezugssicherungsbeitrag von Gemeindebeamten. Von jeder Beamtenpension hätte die Stadt seit 2011 rund drei Prozent einbehalten müssen.

Ruhebezugssicherungsbeitrag

Der Ruhebezugssicherungsbeitrag wurde 2011 als Ausgleich für hohe Beamtenpensionen eingeführt. Seitdem werden rund drei Prozent einer Beamtenpensionen einbehalten.

Gesetz nicht umgesetzt

Katzenmayer habe die Umstände rund um den Fehler gedeckt, so der Vorwurf. Nun räumt die Stadt Bludenz ein, eine Gesetzesänderung jahrelang nicht richtig vollzogen zu haben. Der entstandene Schaden betrage 250.000 Euro, heißt es in einer Aussendung an die Medien.

Geld uneinbringlich

Der Verrechnungsfehler wurde laut Aussendung im letzten November verwaltungsintern entdeckt. Die Gesetzesbestimmung sei falsch interpretiert worden. Rückwirkend konnten lediglich Beiträge für das letzte Jahr eingefordert werden. Das waren angeblich rund 50.000 Euro. Der Großteil der vergessenen Beiträge ist uneinbringlich.

Transparenz abgelehnt

Die SPÖ im Bludenzer Rathaus hatte ursprünglich beantragt, den Fehler im Sinne der Transparenz öffentlich zu behandeln. Der Antrag wurde von einer Mehrheit der Stadtvertretung abgelehnt. Der Fall blieb vertraulich. Weder Bürgermeister noch Rathaus-Opposition äußerten sich zu ORF-Anfragen.

Anzeige bei Staatsanwaltschaft

Das anonyme Schreiben brachte den Fall ins Rollen. Bludenz erstattete umgehend Anzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Einige Tage später folgte via Medienaussendung das öffentliche Bekenntnis der Stadt zum Verrechnungsfehler.

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