Vergleich im Prozess gegen ÖBB geplatzt

Im Prozess um einen steckengebliebenen Lift haben am ersten Verhandlungstag beide Seiten einen Vergleich ausgeschlossen. Ein Rechtsanwalt und zehn weitere ÖBB-Kunden mussten 2016 über 50 Minuten in dem Lift ausharren. Der Anwalt fordert nun Schmerzengeld.

Der Dornbirner Rechtsanwalt Helmuth Mäser fordert von den ÖBB 400 Euro Schmerzengeld. Er habe im steckengebliebenen Glaslift starke Angstgefühle gehabt und ein Trauma erlebt, welches eine „psychische Belastungsstörung“ darstelle, so Mäser. Die Rettung hätte seiner Ansicht nach maximal zehn oder 15 Minuten dauern dürfen.

ÖBB sehen keinen Fehler

Die ÖBB sehen ihrerseits keinen Fehler. Die Notfallkette habe ordungsgemäß funktioniert. Nach ungefähr zehn Minuten seien Polizei und auch Techniker vor Ort gewesen, die sich sogleich um die Reparatur des Liftes und die Befreiung der eingesperrten Personen bemüht hätten.

Der Prozess wurde vorläufig geschlossen. Bezirksrichter Walter Schneider will noch weitere Informationen bezüglich Vorschriften und Notfalleinsätzen bei steckengebliebenen Fahrstühlen einholen.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Lift steckengeblieben: Anwalt klagt

Im Beitrag von Gernot Hämmerle sehen Sie Helmuth Mäser.

50 Minuten im Lift

Elf Personen waren am Abend des 5. Oktober am Hauptbahnhof in Dornbirn 50 Minuten lang im Lift gefangen. Eine Frau und zehn Männer wollten ihren Nachtzug nach Graz erreichen, allerdings blieb der Lift plötzlich stecken und ließ sich nicht mehr öffnen - mehr dazu in Reisegruppe steckte in Bahnhofslift fest.

Wenige Tage nach diesem Vorfall blieb der Lift am Hauptbahnhof Dornbirn abermals stecken. Wieder waren elf Personen im Lift eingesperrt - mehr dazu in Wieder Passagiere in Lift stecken geblieben.