„Bludenzer Bettelverbot nicht haltbar“

Nach der teilweisen Aufhebung des Bettelverbots in Bregenz ist auch jenes in Bludenz nach Ansicht von Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda nicht haltbar. Es sei viel zu weitreichend.

Das Bettelverbot in Bregenz ist vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) teilweise aufgehoben worden. Zwar bleibt das Verbot des „stillen Bettelns“ zulässig - es muss allerdings zeitlich und räumlich genau eingegrenzt werden. Das Verbot des „stillen Bettelns“ während Märkten sei zulässig, befanden die Verfassungsrichter - mehr dazu in VfGH hob Bettelverbot in Bregenz teilweise auf.

Auch die Stadt Bludenz wäre gut beraten, die Verordnung aufzuheben, zumal der Verfassungsgerichtshof bereits prüfe, so Landesvolksanwalt Florian Bachmyar-Heyda. Das Feldkircher Bettelverbot ist laut Bachmayr-Heyda vermutlich nur in einigen Punkten zu weitgehend. Er betont, er sei keineswegs gegen das geltende Verbot des „aggressiven“ Bettelns, aber das „stille Betteln“ sei laut Verfassungsgerichtshof erlaubt.

Bettelverbot: Bürgermeister Linhart zufrieden

Der Bregenzer Bürgermeister Markus Linhart (ÖVP) ist mit dem Spruch des VfGH recht zufrieden. Die Stadt habe gerade auf den Märkten das größte Problem mit den Bettlern, sagt er gegenüber dem ORF Vorarlberg. Mit dem Richterspruch sei der Großteil des verfolgten Zieles erreicht worden.