Ausschüsse drängen auf Kennzeichnungspflicht

Der Schweinefleisch-Skandal war am Mittwoch Thema im Kontroll- und im Landwirtschaftsausschuss des Vorarlberger Landtags. Die Forderung: Der Bund soll eine Kennzeichnungspflicht einführen.

Insgesamt waren bei der Kontrollausschusssitzung am Mittwoch sieben Personen geladen, darunter Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger, Tierschutz-Ombudsmann Pius Fink und ein Vertreter des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), der die Angelegenheit im Dezember publik machte.

Umladen ist EU-rechtswidrig

Eine zentrale Erkenntnis des Ausschusses: Das Umladen der Schweine im Lustenauer Ried hat schon Ende Juni/Anfang Juli des Vorjahres stattgefunden. Es gab auch eine Anzeige der Polizei an die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn. Dann habe es aber wochenlang gedauert, bis etwas unternommen wurde.

Und: Dieses Umladen der Tiere, das immer wieder praktiziert wurde, ist laut Tiertransport-Verordnung der EU strikt verboten. Der Transport muss direkt vom Absender non stop zum Empfänger gehen. Auch das Austauschverfahren bezüglich amtstierärztlicher Unterlagen aus den Herkunftsländern ist rechtlich geregelt. In beiden Fällen wäre der Rechtsrahmen also gut abgesteckt, oft werden die Vorschriften aber nicht eingehalten.

Regelung ist Bundessache

Im Landwirtschaftsausschuss stimmten dann alle Parteien einem schwarz-grünen Antrag zur Kennzeichnung allen Fleisches zu: Es soll zukünftig angeführt werden, woher genau das Fleisch kommt, ob die Tiere artgerecht gehalten und ob sie mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Das soll vollständig und für die Konsumenten leicht erkennbar gekennzeichnet werden.

Das Problem dabei: Eine solche Regelung ist Bundessache. Was der Antrag deshalb erreichen kann, ist, dass die Landesregierung aufgefordert wird, sie solle sich beim Bund für eine solche Kennzeichnungspflicht einsetzen.

Skandal flog im Dezember auf

Der VGT hatte im Dezember einen Schweinetransport aus Deutschland aufgedeckt. In Deutschland in einem Mastbetrieb gehaltene Schweine sollen von einem Vorarlberger Transporteur unter Verstößen gegen das Tiertransportgesetz nach Vorarlberg gebracht und dort geschlachtet worden. Angeblich wurde das Fleisch anschließend als Fleisch von Vorarlberger Schweinen an die Konsumenten verkauft.