Ein Stromschlag beschäftigt das Landesgericht

Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigt derzeit das Landesgericht: Eine Frau fordert Schmerzensgeld, weil sie bei einer Tiefgaragen-Ausfahrt einen Stromschlag erhalten habe - mit gesundheitlichen Folgen. Laut der Hausverwaltung kann das so aber nicht passiert sein.

Der Stromschlag-Unfall hat sich nach Angaben der Frau im September 2014 in einer Tiefgarage in Lauterach ereignet. Die damals 65-Jährige hat eigenen Angaben zufolge im Auto sitzend die Ausfahrtskordel gezogen und einen Stromschlag erlitten und wurde bewusstlos. Sie musste ins Spital eingeliefert werden und leidet seitdem unter nächtlichen Schweißausbrüchen und Panikattacken, neurologischen Problemen und ist nur eingeschränkt berufsfähig. Ihr Anwalt hat die Hausverwaltung bzw. deren Haftpflichtversicherung auf 10.000 Euro geklagt.

Hausverwaltung: Ausfahrtskordel leitet keinen Strom

Die beklagte Partei denkt aber gar nicht daran, Schadenersatz zu leisten. Der Unfall könne sich so gar nicht zugetragen haben, weil die Ausfahrtskordel gar keinen Strom leite, so der Anwalt der Hausverwaltung der Vogewosi, Clemens Achammer. Ein elektrotechnischer Sachverständiger habe das Seil und die Anlage untersucht. Technisch sei gänzlich auszuschließen, dass sich der Unfall so ereignet haben könne, wie von der Frau beschrieben, so Achammer. Ein gerichtliches Gutachten soll nun Klarheit bringen. Die nächste Verhandlung findet voraussichtlich im Februar oder März statt.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Ein „Vorarlberg heute“-Beitrag von Gernot Hämmerle, Manfred Abel (Kamera) und Stefan Haberbosch (Schnitt).