Stadttunnel: Naturschutz bringt Beschwerde ein

Die Naturschutzanwaltschaft hat Beschwerde gegen den Bescheid zum Projekt Stadttunnel Feldkirch eingebracht. Für Naturschutzanwältin Katharina Lins ist die Verwertung des Ausbruchsmaterials noch ungeklärt.

Die Liste der Beschwerden gegen den positiven UVP-Bescheid für den Stadttunnel Feldkirch wurde neuerlich länger. Nach mehreren Anrainern, zwei Bürgerinitiativen und zwei Umweltorganisationen aus Liechtenstein ficht jetzt auch die Vorarlberger Naturschutzanwältin Katharina Lins den Bescheid an. Lins argumentiert, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht weit genug gefasst wurde.

Wohin mit mehr als einer Million Tonnen Gestein?

Für Lins ist die Verwendung und Deponierung des Ausbruchmaterials nicht geregelt. Immerhin fallen bei vier Tunnelästen mit einer Länge von fast vier Kilometern 1,1 Millionen Tonnen Gesteins- und Felsmaterial an. Dieses Material soll zwar verwertet werden, die Angaben dazu seien aber unrealistisch, so Lins. Laut Bescheid sei die Hälfte des Ausbruchmaterials qualitativ besser, für die andere Hälfte sei die Verwendung aber unklar.

Kein Platz auf Deponien

Keine der derzeit genehmigten Deponien habe auch nur annähernd die nötigen Kapazitäten, mahnt Lins. Diesen Aspekt, also die Verwertung und Deponierung des Ausbruchsmaterials, habe man aus dem Verfahren ausgeklammert. Das sei ein Mangel, weil es um erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt gehe, kritisiert Lins.

Im Juli hatte die Vorarlberger Landesregierung den positiven Bescheid für das 227 Millionen Euro teure Tunnelprojekt ausgestellt. Damit wurde die rechtliche Grundlage für das Riesenvorhaben geschaffen. Die Parteien im Verfahren hatten dann eine vierwöchige Frist, um gegen den Bescheid Beschwerde einzulegen. Mehrere Gruppierungen nahmen diese Möglichkeit auch wahr - mehr dazu in Stadttunnel: Gegner kündigen Beschwerden an.

Link: