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Neues Bundesamt für Asyl: Kritik von Caritas

Martin Fellacher von der Caritas-Flüchtlingshilfe kritisiert das neue Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Die Regelungen widersprächen dem europäischem Recht und der Genfer Flüchtlingskonvention. Diese Kritik sei „inhaltlich falsch“, heißt es vom BMI.

Im neuen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl werden 194 Behörden zu einer zusammengeführt. Martin Fellacher, Leiter der Caritas-Flüchtlingshilfe in Vorarlberg kritisiert, dass es durch die neuen Regelungen künftig den Behörden erlaubt sei, Menschen 120 Stunden in Schubhaft zu halten - und zwar ohne Bescheid oder Begründung.

Zudem seien EU-Bürger von einem Asylverfahren in Österreich ausgeschlossen - das widerspreche der Genfer Flüchtlingskonvention, so Fellacher. Auch werde die Rechtsberatung eingeschränkt, was europäischem Recht widerspreche. Zudem sei die Chance vertan worden, Opfer von Menschenhandel besonders zu schützen.

Positiv ist laut Fellacher lediglich die Vereinfachung der Verfahren, die nun zu erwarten sei - denn die Asylverfahren seien immer noch zu kompliziert und zu undurchsichtig.

Innenministerium: Kritik entbehrt jeder Grundlage

Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Bundesministeriums für Inneres (BMI), weist die Kritik von Fellacher zurück - sie entbehre inhaltlich jeder Grundlage. So sei es nicht korrekt, dass man Menschen ohne Bescheid 120 Stunden in Schubhaft festhalten könne. Ebenso falsch sei es, dass EU-Bürger von einem Asylverfahren in Österreich ausgeschlossen seien.

Land verliert Mitspracherecht an Bund

In Vorarlberg wird es ab 2014 eine Außenstelle des neuen Bundesamts geben. Mitwirkungsrechte hat das Land künftig nicht mehr - wie etwa bei Asylwerbern in Röthis, wenn es um das humanitäre Bleiberecht geht, kritisiert Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP):

Audio: Erich Schwärzler zum neuen Bundesamt für Fremdwesen und Asyl

Vorarlberg hatte sich nach Angaben von Schwärzler als einziges Bundesland gegen die Einschränkung der Kompetenzen gewehrt. Besonders wichtig sei es aber gewesen, dass die Niederlassung und das Aufenthaltsrecht im Land geblieben seien - „das war dann der Kompromiss in den Verhandlungen mit dem Bund“, so Schwärzler