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Gemeindeverband stimmt Gesetzesentwurf zu

Nach Verhandlungen mit den Landtagsparteien hat der Vorstand des Gemeindeverbandes am Donnerstag dem Gesetzesentwurf zur Kontrolle von Kleingemeinden zugestimmt. Laut Verbandspräsident Harald Sonderegger waren Kompromisse nötig.

Lange gab es zwischen Opposition und Gemeindeverband keine Einigung bezüglich des Gesetzesentwurfes zur Rechnungshofkontrolle von Gemeinden unter 10.000 Einwohnern. Zuletzt hat ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes in Auftrag gegeben, mit dem alle Seiten leben können. Das ist jetzt offenbar gelungen: Der Vorstand des Gemeindeverbands hat am Donnerstag einstimmig eine Empfehlung für den vorliegenden Entwurf abgegeben.

Kompromisse nötig

Jedoch seien wesentliche Kompromisse für die Einigung notwendig gewesen, sagt Gemeindeverbandspräsident Harald Sonderegger - vor allem weil im Gesetz keine Obergrenze an jährlichen Prüfungen verankert ist. In anderen Bundesländern - wie etwa Salzburg - dürfen pro Jahr maximal zwei Gemeinden geprüft werden. Sonderegger geht in Vorarlberg von etwa vier Prüfungen pro Jahr aus. Würden nur Teilbereiche untersucht, könnten es durchaus auch mehr sein.

Auch seitens des Landtags, beziehungsweise der Fraktion habe es ein Entgegenkommen gegeben, erklärt Sonderegger. Nämlich dass die Behandlung zuerst in der Gemeinde erfolge und dann erst im Kontrollausschuss oder Landtag vorgesehen sei.

Landtag muss Gesetz noch beschließen

Bevor die ersten Prüfungen starten, muss der Landtag das neue Gesetz aber noch beschließen.

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